1. Allgemeines

Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart haben.

Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Wiederspruch stehen, sind für uns unverbindlich , auch wenn sie der Bestellung zugrundegelegt werden und der Verkäufer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Preise

Bei den nachstehenden Preisen handelt es sich ausschließlich um unverbindlich empfohlene Endverkaufspreise inklusive Mehrwertsteuer, auf welche wir die vereinbarten Rabatte gewähren. Für den Fall vereinbarter Skonti ist der Käufer nur berechtigt einen Skontobetrag in Abzug zu bringen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung sämtliche sonstige Forderungen des Verkäufers bezahlt sind.

3. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen generell ab Lager Krems unfrei mit einem von uns beauftragten Transportunternehmen. Mit der Übergabe an ein Transportunternehmen geht das Risiko des Versandes an den Empfänger über, die Lieferung erfolgt so hin auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, wobei die Bestimmung der Transportart dem Verkäufer zusteht. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Käufer sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Verkäufer vorzubringen. Die Verpackung und allenfalls zusätzliche Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware gilt als geliefert, wenn sie vereinbarungsgemäß dem Transporteur übergeben wird. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist so hin der Geschäftssitz des Verkäufers.

4. Lieferungen an Dritte

Auslieferung von Waren an Dritte werden von uns grundsätzlich nicht durchgeführt, sollte es trotzdem zu Lieferungen an Dritte kommen, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Lieferungen an Dritte bleibt die Rügepflicht gemäß dem Punkt 5 und 6 voll erhalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ungeachtet deren Verarbeitung und Weiterveräußerung unser Eigentum. Bei Weiterverkauf der Ware erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf das Entgelt. Unser Kunde verpflichtet sich uns auf unser Verlangen sämtliche zur Verfolgung unseres Eigentumsvorbehalts oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes erforderlichen Informationen zu erteilen. Bei Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes, insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges oder Verschlechterung der Bonität eines Kunden sind wir ohne Einwand der Besitzstörung berechtigt, unsere Ware unbeschadet darüber hinaus uns auch in diesem Fall zustehender gesetzlicher Ansprüche zurückzuholen.

6. Reklamationen und Rückgabe

„Reklamationen“ (Rügen) müssen binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich eingeschrieben (Datum des Poststempels) vorgenommen werden. Diese RFrist verlängert sich auch dann nicht, wenn die rechtzeitige Rüge ohne Verschulden des Bestellers unterblieben ist. Der Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung berechtigt, Ware aufgrund von Fehlbestellungen zurückzugeben. Die Gutschrift beträgt in diesem Fall höchstens 90% des effektiv bezahlten oder geschuldeten Kaufpreises. Nach Rücklieferung haftet der Kunde für die Ware bis zur Verladung durch ein Transportunternehmen unserer Wahl oder durch unser Unternehmen.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung für die von uns gelieferten Waren beträgt zwei Jahre (lt. EU-Recht), jeweils gerechnet ab der Lieferung an den Besteller. Gewährleistungsansprüche sind bei Verlust unverzüglich, längstens binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich eingeschrieben (Datum des Poststempels) geltend zu machen. Der Ausschluß tritt auch dann ein, wenn die rechtzeitige Anzeige ohne Verschulden des Bestellers unterbleibt. Der Besteller verzichtet auf Wandlungs- und Preisminderungsansprüche; die Gewährleistung besteht vielmehr im kostenlosen Austausch der gelieferten Ware oder Warenteile durch den Verkäufer in angemessener Frist. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz der Kosten von Austausch- und Montagearbeiten und Fahrtspesen sowie allfälliger Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlung Dritter zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür werden nicht anerkannt. Für gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

8. Sukzessivlieferungsverträge

Ist der Verkäufer aufgrund eines Globalvertrages zu fortdauernden Lieferungen von Waren verpflichtet, so ist er berechtigt die Lieferung einzustellen, wenn der Käufer trotz eingeschriebener Mahnung mit Nachfristsetzung von zumindest 8 Tagen mit der Zahlung von fälligen Forderungen in Verzug ist.

9. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetztes nur, sofern ihm Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer. Der Verkäufer sowie dessen Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet.

10. Zahlung

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Auftragsbestätigung. Bei Zahlungsverzug bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung auch der Nebengebühren, Zinsen und Mahnkosten unser Eigentum. Ebenfalls werden in diesem Fall die jeweils geltenden Bankzinsen als Verzugszinsen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 12% p.a. Bei gravierender Überschreitung der Zahlungsvereinbarung erfolgen Lieferungen nur mehr per Vorauskasse oder Nachnahme.

11. Schriftlichkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich festgelegt sind und von den Vertragsteilen rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krems bzw. das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht.

Für sämtliche aus diesem Vertrag resultierende Rechtsstreitigkeiten vereinbarten die Vertragsteile die Anwendung österreichischen Rechtes.

Erfüllungsort ist Krems, Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Stadt Krems

Es gilt österreichisches Recht.